Das Gesetzesdekret 24/2023 setzt die europäische Regelung des "Whistleblowing" in italienisches Recht um, d.h. die Meldung von Verstößen, von denen eine Person (Angestellter, Mitarbeiter, Fachmann, Aktionär, Direktor, usw.) aufgrund des mit dem Unternehmen bestehenden Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangt hat.
Um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, hat Fincons einen internen Meldekanal (IT-Plattform, deren Link Sie auf dieser Seite finden) eingerichtet, der einen maximalen Schutz der Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität des Meldenden und der betroffenen oder in der Meldung erwähnten Person gewährleistet.
Es besteht die Möglichkeit, Ihre Identifikationsdaten (Vor- und Nachname) beim Ausfüllen der Masken des Tools nicht anzugeben.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihren Bericht einreichen können und wie Sie ihn verwalten können.
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